Ein sicherer und wertschätzender Raum für Ihr Anliegen

Psychotherapeut

Yannis Stark

Hallo, mein Name ist Yannis Stark und ich bin Psychotherapeut. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Seite bei der Bewältigung aktueller oder altbekannter Krisen und Probleme, sowie bei diesbezüglichen Sorgen. Dabei liegt mir vor allem am Herzen, dass sie in einem sicheren und wertschätzenden Rahmen über sich sprechen können.

Ist Psychotherapie das richtige für mich?

Mehr Infos zu meiner Behandlung, Indikation, Therapieformen und Ansprechpartnern verschiedener Berufsgruppen finden sie hier.

Kontakt

Praxis für Psychotherapie Yannis Stark
Wespinstraße 15
68165 Mannheim

Telefon: 0151 56302976

E-Mail: mail@praxis-yannisstark.de

Praxis für Psychotherapie Yannis Stark
Wespinstraße 15 68165 Mannheim

Praxiszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 – 14:30 Uhr
(Termine nach Vereinbarung)

Telefonische Sprechzeit

Montag 12 – 12:30, Dienstag 12 – 12:40, Freitag 8 – 8:30 Uhr

Zur

Person

Lernen Sie mich und meinen beruflichen Werdegang näher kennen. Hier erfahren Sie mehr über meine Qualifikationen, Erfahrungen und den therapeutischen Ansatz, der meiner Arbeit zugrunde liegt. Mein Ziel ist es, Ihnen in schwierigen Zeiten kompetent und einfühlsam zur Seite zu stehen.

Yannis Stark

Psychologischer Psychotherapeut

Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (DGPT)

Beruflicher Werdegang und Bildungsweg:

  • Seit 2024 in eigener Praxis tätig
  • 2024 Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten
  • 2019-2024 Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten, Fachrichtung tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie, am Heidelberger Institut für Psychotherapie (HIP)
  • 2021-2025 Psychologe und Psychotherapeut in der Psychiatrischen Institutsambulanz der Stadtklinik Frankenthal
  • 2020-2021 Psychologe der Drogenberatungsstelle NIDRO des Therapieverbundes Ludwigsmühle in Germersheim; Bezugstherapeut in der Ambulanten Reha Sucht (ARS)
  • 2019-2020 Stationspsychologe der allgemeinpsychiatrischen und psychosomatischen Station der Stadtklinik Frankenthal
  • 2015 – 2018 Masterstudium der Psychologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • 2011 – 2015 Bachelorstudium der Psychologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • 2011 Abitur am Lessing-Gymnasium Mannheim

Meine

Behandlung

Die meisten Menschen kommen in ihrem Leben an Punkte und Schwellen, die das sonst Alltägliche beschwerlicher erscheinen lassen. Dadurch können Beziehungen und der Kontakt zu anderen Menschen belastet werden, berufliche Schwierigkeiten entstehen oder das Wohlbefinden stark beeinträchtigt werden.

Nicht wenige Menschen beschreiben dann auch eine Eintrübung ihrer Wahrnehmung, Gefühle und Gedanken. Während manche dieser Krisen ohne Hilfe überwunden werden können und vorüberziehen, können sich manchmal Schwierigkeiten festsetzen, stärker werden, psychische und/oder körperliche Symptome hervorbringen und deshalb Leidensdruck erzeugen.

Die Gründe für solche Krisen sind dabei so individuell und einzigartig, wie die zugehörigen Menschen selbst. Manchmal entsteht dann das Gefühl, dass man der Situation alleine nicht mehr gewachsen ist und zur Bewältigung der Krise Hilfe benötigt wird. Dahingehend kann eine Psychotherapie eine zentrale Stellschraube und Stütze sein.

Sei es, um das eigene Empfinden zu strukturieren und einzuordnen, empathische Unterstützung zu erfahren, Leidensdruck zu mindern oder schlichtweg, um einem Problem grundlegend und analytisch nachzugehen. Psychotherapie ist dabei nicht nur eine Behandlungsmethode, sondern auch Begleitung, Schutz sowie ein wertschätzender Raum für persönliches Wachstum und Entwicklung.

Gerne möchte ich Sie dabei unterstützen ihren persönlichen Weg aus einer Krise oder psychischen Erkrankung zu finden und diesen zu beschreiten.

Die

Tiefenpsychologie

Die Tiefenpsychologie betont allgemein die Bedeutung von zwischenmenschlichen Beziehungen und Konflikten, unbewussten Wünschen und Motiven. Dabei kommt der individuellen Biografie im Hinblick auf die Entstehung psychischer Störungen eine zentrale Bedeutung zu. Im Mittelpunkt steht somit nicht nur die Linderung der Symptomatik, die in der Tiefenpsychologie als die Oberfläche der Erkrankung verstanden wird. Vielmehr geht es um die Erforschung und Behandlung der persönlichen Gründe und Ursachen hinter dem sichtbaren und bewussten Teil der psychischen Problematik. Verschiedene Studien geben Hinweis darauf, dass ein solches Vorgehen für den Patienten besonders nachhaltig ist.

Und was gibt es in Sachen Psychotherapie noch?
Kurze Portraits weiterer anerkannter Therapieverfahren finden Sie hier:

Mögliche

Indikation

In welchen Situationen und bei welchen Symptomen kann die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie helfen? Psychische Störungen können sich in unterschiedlichen Beschwerdebildern ausdrücken, häufig erleben Betroffene auch mehrere der folgenden Symptome gleichzeitig:

  • Psychische Reaktionen und Auffälligkeiten bedingt durch anforderungsreiche Lebenswirklichkeiten wie z.B. Verlusterfahrungen oder Trennungen, schwerwiegende Beziehungskonflikte, schwere Erkrankungen, Schwerwiegende Arbeitsplatzkonflikte, Mobbingerfahrungen.
  • Emotionale Beschwerden wie z.B. starke Stimmungsschwankungen, überbordende Gefühle oder Depressionen mit Gefühlen von Leere, Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit.
  • Ängste wie z.B. Panikattacken, Ängste an einer schweren Krankheit zu leiden (Hypochondrie) oder spezifische Phobien (z.B. Flugangst). Anhaltende und ständige Ängste und Sorgen bzgl. verschiedenster Ereignissen und Gefahren bzgl. der wichtigen Bezugspersonen und des Alltags. Angst vor freien oder auch geschlossenen Plätzen, bestimmten Situation oder an spezifischen Orten.
  • Soziale Ängste/Phobien: Zwischenmenschliche Abhängigkeit und starke Angst vor Trennung oder Verlust eines Menschen. Prüfungsängste und soziale Phobien, Ängste vor dem Sprechen oder Essen in der Öffentlichkeit.
  • Wiederkehrende soziale Konflikte: Häufige oder stark beeinträchtigende Konflikte mit anderen Menschen, ohne dass Sie dies beabsichtigen.
  • Beziehungsstörungen: Das leidvoll erlebte Scheitern von Beziehungen, ohne dass Sie sich dazu in der Lage sehen gewohnte Beziehungsmuster zu durchbrechen. Schwierigkeiten sich emotional auf eine andere Person einzulassen und eine tiefergehende Bindung aufzubauen. Schwierigkeiten bei der Regulation von Nähe und Distanz in Beziehungen.
  • Schwierigkeiten, eigene Gefühle bunt, vielfältig und lebhaft zu erleben oder zu kommunizieren.
  • Negatives Selbstwertgefühl bzw. Selbstbewusstsein wie z.B. das Gefühl, ungenügend oder wertlos zu sein oder kein Gespür dafür zu haben, was einem persönlich wichtig ist und was nicht.
  • Einschränkungen der Selbstregulierung durch z.B. Zwänge, hohe Reizbarkeit, Kontrollverlust oder selbstverletzendes Verhalten.
  • Sexuelle Beschwerden: Lustlosigkeit, Potenzschwierigkeiten, Schwierigkeiten einen Orgasmus zu erleben oder auch Leid erzeugende sexuelle Vorlieben.
  • Psychische Auffälligkeiten nach traumatischen oder extrem belastenden Erlebnissen.
  • Chronische oder häufig wechselnde körperliche Beschwerden oder Schmerzen in unterschiedlichen Bereichen wie z.B. dem Magen-Darm-Trakt, Nervensystem oder dem Muskel- und Skelettsystem, ohne dass eine organische Ursache auffindbar ist.
  • Körperliche Auffälligkeiten wie z.B. Essstörungen, nicht organisch bedingte Schlafstörungen.
  • Störungen der Wahrnehmungs- und Denkfunktionen wie z.B. Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen oder auch „Flashbacks“.
  • Schaffenskrisen, berufliche Blockaden, Schlagwörter: Künstlerpsyche, Sportlerpsyche

Diese Aufzählung ist nicht zwingend vollständig.

„Bekomme ich bei Ihnen auch Medikamente verschrieben?“

Rund um die Behandlung mentaler Probleme gibt es viele Berufsbezeichnungen. Doch wer tut was? Wer ist für mich der richtige Ansprechpartner? Die Abgrenzung der Psychotherapie zu anderen Berufsgruppen finden sie hier:

Meine

Ethischen Leitlinien

Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), bin ich den dort aufgestellten Ethikleitlinien verpflichtet.
In diesen Leitlinien werden Regeln für das Verhalten und die Haltung von TiefenpsychologInnen beschrieben. Wenden Sie sich bitte an mich, falls Sie dbzgl. Fragen vor, während oder nach Ihrer Behandlung haben. Grundlegend, stehen Ihnen für ethische Fragen die entsprechenden Vertrauensleute der DGPT zur Verfügung; auch wenn Ihnen bspw. ein Konflikt mit mir nicht mehr klärbar erscheint.

Kosten der Behandlung

Die Kosten einer Psychotherapie können je nach Versicherungsart, Beihilfefähigkeit oder Selbstzahleroption unterschiedlich geregelt sein. Um Ihnen den Einstieg so einfach wie möglich zu machen, finden Sie hier eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Abrechnung und Kostenübernahme. Ganz gleich, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, beihilfeberechtigt oder die Kosten selbst tragen möchten – ich unterstütze Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden und stehe Ihnen bei Formalitäten zur Seite.

 

Gesetzlich versicherte PatientInnen können ganz normal über ihr Versichertenkärtchen abgerechnet werden. Von den Kassen werden Erstgespräche (drei Sprechstunden pro Kalenderjahr) sowie maximal vier sogenannte probatorische Sitzungen ohne vorherige Beantragung erstattet. Zur Finanzierung einer Psychotherapie muss bei den Krankenkassen ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden. Formal stellen Sie als PatientInnen diesen Antrag, den Großteil der damit verbundenen Arbeit erledige allerdings ich in ihrem Auftrag für Sie. Die Therapie wird in der Folge von mir direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit ihrer Krankenkasse abgerechnet, sodass Sie selbst weder Aufwand noch Kosten haben.

Grundsätzlich besteht eine Kostenübernahme für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist bei den privaten Krankenversicherungen unterschiedlich geregelt. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Teilweise verlangen die privaten Versicherungen, ähnlich den gesetzlichen Krankenkassen, einen Antrag und entscheiden dann über die zu bewilligende Anzahl der Sitzungen. In welchem Umfang die Therapiekosten erstattet werden, hängt neben der gewählten Versicherungsgesellschaft auch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Am besten informieren Sie sich hierzu bei Ihrer privaten Krankenversicherung; wenn möglich schon vorab.

Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wie bei Ihren sonstigen Arztrechnungen erhalten Sie eine Rechnung von mir, die Sie zur Rückerstattung bei der Versicherungsgesellschaft einreichen.

Die aktuelle Version der GOP kann an vielen Stellen im Internet eingesehen werden, beispielsweise unter https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf.

Telefon-Vorgespräch:
10 – 15 Minuten (kostenlos)

Persönliches Erstgespräch und Probatoriken à 50 Minuten:
130,71 € – 140,70 € (3,25-facher bis max. 3,5-facher Satz)

Psychotherapie-Sitzung à 50 Minuten:
130,71 € – 140,70 € (3,25-facher bis max. 3,5-facher Satz)

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Grundsätzlich besteht eine Kostenübernahme für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Falls mehr als 10 Sitzungen erforderlich sind, muss vorab ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden. Hierzu müssen Sie sich von Ihrer Beihilfe die entsprechenden Unterlagen zusenden lassen und ich werde dann den Antrag in ihrem Auftrag bearbeiten. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich zumeist dem Bescheid der Beihilfestelle an. Es kann aber auch sein, dass die private Krankenversicherung nicht dem Beihilfebescheid folgt und weniger Sitzungen als die Beihilfe anteilig finanziert.

Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall käme ein Therapievertrag ohne Drittbeteiligung zustande. Dadurch entfallen einige Formalien wie Antragsstellung und die Therapie kann bei günstiger Terminlage sofort beginnen. In diesem Fall gibt es auch keine Nachweise darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Relevant ist dies z.B. für Lehrer oder Polizisten, die vor der Verbeamtung stehen, Personen, die sich beruflich später noch in Richtung Verbeamtung bewegen oder in Zukunft eine private Krankenversicherung abschließen möchten.

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Der

Ablauf der Psychotherapie

Der Ablauf einer Psychotherapie richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen. Hier erfahren Sie, wie die Behandlung strukturiert ist, welche Optionen es gibt und was Sie erwarten können.

„Wie lange dauert eine Psychotherapie?“

Die benötigte Behandlungsdauer richtet sich nach dem Bedarf, dem Schweregrad der zugrundeliegenden Erkrankung und dem Chronifizierungsgrad. Zu Beginn ist es nicht immer abschätzbar, wie viele Therapiesitzungen notwendig sein werden. Bei schweren Erkrankungen, chronifizierten Erkrankungen und ungünstigen Umweltfaktoren ist eine „Heilung“ unter Umständen nicht realistisch. Dann geht es eher um eine Verbesserung grundlegender Fähig- und Fertigkeiten, die eine Verbesserung des Wohlbefindens und einen positiven Einfluss auf den Umgang mit den zu behandelnden Beschwerden zum Ziel haben.

„Wie oft muss ich denn dann zu ihnen kommen?“

In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird eine Behandlungsfrequenz von einer Stunde pro Woche angestrebt. Ein regelmäßiges Wahrnehmen der Sitzungen ermöglicht eine intensivere Arbeit an Ihren Problemen und fördert dadurch den Behandlungserfolg.

„Kann das dann immer so weitergehen?“

In der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es vorgegebene Stundenkontingente:

Eine Akutbehandlung wird aufgrund akuter Belastungen, ohne gesonderten Therapieantrag bewilligt. Die Krankenkassen gewähren hierfür 10 Sitzungen.

Die Kurzzeittherapie untergliedert sich in zwei Teile zu jeweils 12 Sitzungen. Die Kurzzeittherapie 1 und 2 muss dabei gesondert bei den Krankenkassen beantragt werden. Sie ist vor allem im Hinblick auf leichtere Symptomatiken, kleinere Krisen und gut greifbare Problematiken geeignet. Das Umwandeln einer Kurzzeittherapie ist unproblematisch möglich und bietet sich vor allem dann an, wenn in der Kurzzeittherapie größere Schwierigkeiten offenbar werden und eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.

Die Langzeittherapie ist gedacht für Personen mit umschriebenen psychischen Problemen, größeren Krisen und schwereren Störungen. Sie gliedert sich in zwei Behandlungsabschnitte. Die Langzeittherapie 1 beinhaltet 60 Sitzungen. In einem weiteren Abschnitt können 40 weitere Sitzungen beantragt werden. Die maximal von den Krankenkassen übernommene Sitzungsanzahl ist demnach 100 Stunden. Im Schnitt finden pro Kalenderjahr 30-40 Sitzungen statt, sodass mit einer maximalen Behandlungsdauer von ca. drei Jahren zu rechnen ist.